Beiträgeabrechnung verfügbar am 7. März 2019

Irhe Beiträgeabrechnung wird ab dem 7. März 2019  in Ihrem "Arbeitgeberbereich" zur Verfügung stehen.

Höhe des garantierten Mindestlohnes (SMIC)

Seit dem 1. Januar 2019, ist der  Mindestlohn gestiegen :

  • brutto Stundemindestlohn : 10,03 euros,
  • brutto Mindestlohn, monatliche basis (35 Stunden pro Woche) : 1 521,22 euros.

Finden Sie eine Kostenordnung des Profiskosten,  Sachzuwendungen und pauschale Basis in Januar 2019 auf diesem Dokument und mehr Infos unter  www.urssaf.fr.

Höchstgrenze der Krankenkasse

Für das Jahr 2019 sind die Höchstgrenzen der Krankenkasse erhöht worden und sind für zwichen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2019 bezahlte Löhne zu berechnen.

  • monatliche Höchstgrenze : 3 377 euros
  • jahrliche Höchstgrenze : 40 524 euros

Für mehr Infos bleiben wir zur Verfügung.

Gesetzliche Einkommenssteuerabzüge von Lohn und Gehältern – PAS (prélèvement à la source de l’impôt sur le revenu)

Ab Januar 2019 wird die zuständige Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge (Centre national) der URSSAF im Rahmen ihrer Dienstleistungsangebote TFE bei ihren Mitgliedern die gesetzlichen Einkommenssteuerabzüge vornehmen.

So wird die für Sie zuständige Stelle den Betrag, den sie anhand der durch die Steuerbehörde übermittelten Informationen berechnetet hat, vom gemeldeten Erwerbseinkommen abziehen. Somit wird Ihnen die Höhe des Nettolohns nach Steuerabzug, den Sie an Ihren Arbeitnehmer auszahlen müssen, mitgeteilt.
Sollte Ihr Arbeitnehmer der Einkommenssteuerpflicht unterliegen, wird die Einzugsstelle für Sozialversicherungsbeiträge (URSSAF) bei Ihnen, in Ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber, die Steuer gleichzeitig mit den Sozialversicherungsbeiträgen einbehalten.

Die so einbehaltenen Beträge werden in den Verwaltungsdokumenten (Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsabrechnungen, Steuerbescheinigungen) aufgeführt.

Sonderfälle:
Berechnung des Steuerabzugs bei kurzfristigen Arbeitsverträgen
Bei kurzfristigen Arbeitsverträgen werden im Rahmen der Einkommenssteuerabzüge, besondere Regelungen angewandt. Diese Regelungen finden Anwendung, wenn
- der Arbeitsvertrag in einem bestimmten Rahmen abgeschlossen wurde, nicht länger als zwei Monate dauert und die Steuerbehörde dem Arbeitgeber keinen Abzugssatz übermittelt hat;
- vorgenannte Bedingungen zutreffen und innerhalb der ersten beiden Monate ab Einstellungsdatum eine Steuererleichterung in Höhe der Hälfte des garantierten, zu versteuernden Nettomindestlohns anzuwenden ist.

Dabei muss jedoch der betroffene Arbeitnehmer darüber informiert werden, dass bei seiner nächsten, Jahreseinkommenssteuerklärung, die er bei der Steuerbehörde abgibt, der zu versteuernde Nettolohn vor Steuerabzug berücksichtigt wird.

Berechnung des Steuerabzugs bei Krankengeld aus der Sozialversicherung dessen Anspruch auf den Arbeitgeber übergegangen ist
Einkommenssteuer wird auch bei Kranken- und Mutterschaftsgeld abgezogen, das aus der Grundund Zusatzversicherung geleistet wird, sobald diese Leistungen der Steuer unterliegen.
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird vom Krankengeld, das an den Arbeitnehmer ausgezahlt wurde, Steuer abgezogen, welches dann aber beim einkommensteuerpflichtigen Gehalt nicht mitgerechnet wird. Hierbei ist anzumerken, dass im Falle der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit, die Höhe des Krankgeldes in die Berechnung der gesetzlichen Einkommenssteuerabzüge von Lohn und Gehältern einzugehen hat und das bis zu einer Höchstdauer von zwei Monaten.
Nähere Informationen unter den Links: www.prelevementalasource.gouv.fr und www.impots.gouv.fr

Weitere Informationen werden kurzfristig online gestellt. Sie können bereits folgende websites besuchen www.prelevementalasource.gouv.fr und www.impots.gouv.fr

Fusion der Zusatzrentensysteme AGIRC-ARRCO: Welche Änderungen treten ein?

Die obligatorischen Zusatzrentensysteme AGIRC-ARRCO haben zum 01. Januar 2019 fusioniert. Das daraus hervorgehende einheitliche Zusatzrentensystem nennt sich AGIRC-ARRCO und betrifft unterschiedslos alle Arbeitnehmer.

Das neue System verwendet zwei Beitragsgruppen mit folgenden Beitragssätzen:
- T 1: untere Beitragsgruppe, welche für Entgelte gilt, die unter der Bemessungsgrenze der Sozialversicherung liegen und für die der Beitragssatz 7,87 % beträgt;
- T2: Beitragsgruppe, die für Entgelte anzuwenden ist, die bis zum acht-fachen der Bemessungsgrenze der Sozialversicherung entsprechen und deren Beitragssatz bei 21,59 % liegt.
In den meisten Fällen ist die Aufteilung folgende: Der Arbeitnehmeranteil liegt bei 40 % und der Arbeitgeberanteil bei 60 %.
Die Arbeitgeber haben jedoch die Möglichkeit eine für die Arbeitnehmer günstigere Aufteilung anzuwenden. Hier ist anzumerken, dass bestimmte, vor dem 30.10.2015 getroffene Ausnahmevereinbarungen zur Aufteilung der Beitragssätze weiterbestehen können.

Der Fonds zur Finanzierung der Mehraufwendung für Frühverrentung AFGG (Association pour la gestion du fonds de financement), die garantierte Mindestpunktzahl GMP (garantie minimale de point) und der außergewöhnliche, zeitlich begrenzte Beitrag CET (contribution exceptionnelle et temporaire) wurden abgeschafft.
Dagegen wurden folgende Beiträge geschaffen:
- der allgemeine Ausgleichsbetrag CEG contribution d’équilibre générale mit einem Beitragssatz von 2,15 % in der Gruppe T1 und 2,7 % in der Gruppe T2
- der technische Ausgleichsbetrag CET contribution d’équilibre technique mit einem einheitlichen in beiden Gruppen anzuwendenden Beitragssatz von 0,35 %.
Diese Sätze werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wie folgt aufgeteilt: der Arbeitnehmeranteil beträgt 40 % und der Arbeitgeberanteil beträgt 60 %.

Gut zu wissen: das Zusatzrentensystem für den öffentlichen Dienst IRCANTEC ist von dieser Fusion nicht betroffen.
Die Ansprüche Ihrer Arbeitnehmer bleiben allesamt erhalten, wobei ein Punkt aus dem System
ARRCO einem Punkt in dem System AGIRC-ARRCO entspricht. Näheres dazu erfahren Sie anhand von Videos und dem Flyer der AGIRC-ARRCO die für Arbeitnehmer erstellt wurden.

Sie haben als Arbeitgeber keine weiteren Schritte zu unternehmen. Die zuständige Einzugsstelle TFE wendet diese neuen Bestimmungen und Berechnungen automatisch an, sobald die Fusion durchgeführt ist.
Näheres dazu erfahren Sie in Videos sowie dem Flyer der AGIRC-ARRCO die für Unternehmen erstellt wurden.

Die allgemeine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge wird erweitert

Ab Januar 2019 wird die allgemeine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Beiträge der Zusatzrenten und der Arbeitslosenversicherung erweitert.

Für die meisten Arbeitnehmer wird die Erweiterung in zwei Etappen durchgeführt: ab Januar 2019 bei Beiträgen zu den Zusatzrenten und ab Oktober 2019 bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen.

Die allgemeine Erweiterung ab Januar 2019 betrifft nur die Verträge deren Sonderregelungen bezüglich der Sozialversicherungsbeiträge gestrichen oder verändert wurden, d.h. Lehrverträge, Ausbildungsverträge. Die für Sie zuständige Einzugsstelle TFE wird bis Oktober 2019 die derzeit gültigen Ausnahmen bezüglich dieser Verträge weiter anwenden, und wird ab dann rückwirkend zum 1.
Januar 2019 die Angleichung durchführen. Die Entgeltabrechnungen werden ab diesem Zeitpunkt in Ihrem persönlichen Online-Bereich zur Verfügung stehen.

Senkung des Arbeitgeberbeitrages zur Krankenversicherung

Ab der Beschäftigungsperiode Januar 2019, wird der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung der Arbeitnehmer, deren Entgelt den 2,5-fachen Mindestlohn nicht übersteigt, auf 7 anstatt auf 13 % festgesetzt.

Die Vertreter von Gesellschaften (Vorsitzende oder Direktoren von vereinfachten Aktiengesellschaften, Ein-Personen-AGs, Minderheits- oder gleichgestellte Geschäftsführer) sind von dieser Senkung nicht betroffen. Deren Beitragssatz bleibt bei 13%.

Der Prozentsatz für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Seit dem 1. Januar 2019, ist der Prozentsatz für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von 0,90 %.

Ihre jährliche Dokumente zur Verfügung in Ihrem Arbeitgeberbereich

Folgende Dokumente sind zur Verfügung in Ihrem Arbeitgeberbereich stehen :

- der Bruttosocialbezug, der die Bruttolohnsumme des Jahres 2018 erwähnt,
- jährliche Abschlussrechnung,
- Ihrer Arbeitnehmersteuerbescheinigungen die die in 2018 bezahlte Löhne entsprechen.

Diese Dokumente sind aktualisiert vorausgesetzt, daß alle Anmeldungen für 2018 übertragen wurden.

Ihre Anmeldungen durch DSN

Bald wird Ihr TFE Center soziale nominative Anmeldung (DSN) ausgeben, um Ihrer Firma sozialen Anmeldungen durchzuführen.

Dabei ist darauf zu achten, daß :
- Ihre Arbeitnehmer vom Übergang zur DSN Anmeldung benachrichtigen,
- Vorübergehend melden Sie die Formalitäten der Kranken- und der Arbeitslosenkasse wie zuvor.

Sie müssen obligatorisch Ihre Arbeitnehmer vom Übergang zur DSN Anmeldung benachrichtigen
Sie sollen allen Arbeitnehmern ein  Informationsschreiben von diesem neuen Anmeldungsstandard übermitteln. Ein Musterbrief steht zur Ihrer Verfügung unter dsn.fr  und stellt die von der DSN enthaltenen personenbezogene Daten klar, sowie die gesetzlich bestimmte Ausübung des Rechts auf Zugang diesen Daten und dessen Berichtigung.

Melden Sie die Arbeitsunterbrechungen und Vertragsbrüche von Ihren Arbeitnehmern wie zuvor
Bis Ihr TFE Center diese Formalitäten in die DSN integriert, wovon Sie später informiert werden, müssen Sie weiterhin :
- durch net-entreprises.fr, die Lohnbescheinigung für Krankengeld an die Krankenkasse durchführen
- durch net-entreprises.fr, die Arbeitgeberbescheinigung wegen Vertragbruch erstellen. Diese muß dem Arbeitnehmer gegeben werden.
in beide Fälle, die Informationen in den betroffenen Felder ausfüllen in je nach dem "Sozialelementeangabe" oder "Meldungen".

Die Krankenkassenummer ist obligatorisch um die Sozialelemente zu bestätigen

Die Krankenkassenummer ist nun im Rahmen der sozialen nominativen Anmeldungzuverlässigkeit obligatorisch :
- sobald Sie ein sozialelement für ein französischer Arbeitnehmer eintragen,
- spätestens bei dem Eintritt des dritten Sozialelements für ein ausländischen Arbeitnehme.

Wenn diese Nummer nicht eingetragen ist, können Sie das Sozialelement nicht bestätigen.

Diese Data ist notwendig besonders in Bezug auf Ihrem Arbeitnehmer Rentenansprüche und Zusatzrenteansprüche.

Die sogenannte Vorankündigung von Einstellung "Déclaration préalable à l’embauche" - DPAE

Deswegen entwickelt sich die Eintragungsbescheinigung. Vom 13. ab, wenn Sie ein Vertrag bestätigen, erhalten Sie eine Anlage die als Eintragungsbecheinigung des Vertrags und als DPAE Bescheinigung gilt. Zusätzlich zu den gewöhnlichen Vermerkungen, wird das Datum und die Zeit der Einstellung ergäntzt, und die DPAE Empfangs URSSAF und der Name beruflischen Gesundheitsdienst genannt.

Wir erinern Sie daran, daß diese Anlage gedruckt, von Ihnen und Ihrem Mitarbeiter unterschrieben sein soll und daß Sie Ihrem Mitarbeiter eine Kopie erteilen müssen.  

Vom 1. Januar 2016 ab muß der Arbeitgeber alle seine Arbeitnehmer, die keine haben, eine Zusatzversicherung (Unternehmensversicherung) anbieten, zu Ergänzung der Krankenkasse Grundlagengarantien. Für mehr Auskunft der Anwendung dieser Bestimmung klicken Sie bittte hier.

Sobald Sie diese Zusatzversicherung eingetragen haben, teilen Sie uns bitte die Daten um diese managen zu können via tfe.urssaf.fr/Rubrik Kontakt/Uns kontaktieren/ Natur der Anfrage "Adhesion"/ betreff der Anfrage : "Adhesion Zusatzversicherung" :
- Namen und Anschrift dem Versicherungsträger
- Sätze oder Pauschalsatz mit der Verteilung angewendet (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberteil)
- Empfängers Arbeitnehmernahmen.

Wenn diese Zusatzversicherung in Ihrer Firma schon fest legt und dass die Auskunft schon dem TFE mitgeteilt wurden, brauchen Sie nichts zu übernehmen.