Der Dienstleistungsscheck für Ausländische Unternehmen (TFE) ist ein Instrument zur Vereinfachung der sozialen Formalitäten in Verbindung mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern durch Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich.
Um in Frankreich als Arbeitgeber aufzutreten, müssen diese Unternehmen bei der Urssaf Alsace angemeldet sein und ihre Arbeitnehmer müssen dem allgemeinen Sozialversicherungssystem unabhängig von ihrer Nationalität und ihrem Wohnort unterstehen.
Zur Beachtung der Gesetzgebung muss der Arbeitgeber eine vorherige Einstellungsanmeldung (DPAE) und einen Arbeitsvertrag erstellen. Weiterhin muss er seinem Arbeitnehmer einen Lohnstreifen aushändigen und die Beiträge und Abgaben bei den Trägern für sozialen Schutz entrichten.
Die Beitritts- und Anmeldungsformalitäten zum TFE erfolgen nur über das Internet.
Um die Leistungsansprüche ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten, müssen die Arbeitgeber unbedingt parallel zum Beitrittsantrag zum TFE die verschiedenen Sozialträger kontaktieren, die für sie je nach dem nationalen Tarifvertrag, der für ihr Unternehmen in Frankreich gilt, zuständig sind:
Dieses Vorgehen, das darin besteht, ein Anmeldeformular auszufüllen (ohne Anmeldungskosten oder höhere Beiträge) ist für die korrekte Verwaltung der Unterlagen des Unternehmens und seiner Arbeitnehmer erforderlich.
Der TFE ist ein fakultatives Instrument, das sich an Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich wendet.
Das Unternehmen jedoch, das den TFE nutzt, muss ausschließlich über dieses Dienstleistungsangebot alle seine in Frankreich beschäftigten Arbeitnehmer melden.
Der TFE erlaubt Unternehmen, die gesammte Arbeitnehmer zu verwalten, unabhängig vom Arbeitsvertrag (Unbefristeten Vertrag - CDI, befristeten Vertrag - CDD).
Der TFE kann für einen bereits im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer oder für jede neue Einstellung verwendet werden.
Einige Arbeitnehmer können jedoch nicht im TFE verwaltet werden. Es handelt sich um die Arbeitnehmer, deren Beiträge mit reduzierten Sätzen berechnet werden (Künstler, Veranstaltungs-Agenten, Journalisten...), Veranstaltungsagenten, die dem Guso unterstehen, oder Vertreter für mehrere Marken oder Detailreisende.
Der TFE ist einfach zu verwenden:
Die Verwaltung des TFE wird dem nationalen Center für Ausländische Unternehmen übertragen.
Anhand der Angaben des Arbeitgebers berechnet das nationale Center für ausländische Unternehmen die zu zahlenden Beiträge und sendet ihm eine Abrechnung über die Sozialbeiträge zu*.
*Das nationale Center für ausländische Unternehmen gibt außerdem auf der Beitragsabrechnung den Betrag der an dritte Träger zu zahlenden Beiträge im Fall von fakultativen Beiträgen an, die nicht vom TFE verwaltet werden (fakultative Rente, fakultative Vorsorge...).
Die soziale nominative Anmeldung (DSN) - Besteuerung des Einkommens an der Quelle
Der TFE Center wird Aufgrund der Anmeldung des Arbeitgebers
- die Formalitäten und Anmeldungen, dessen sich die DSN ersetzt, festlegen. In diesem Rahmen, werden später neue Formalitäten verwaltet : Arbeitgebers Arbeitslosenkassebescheinigung, Arbeitsniederlegung für Krankheit Anmeldung...
- die Entnahme der Besteuerung an der Quelle, sobald die Reform wirksam wird, gewährleisten
- die geschuldeten Beiträge ausrechnen und die Abrechnung den sozialen Beiträgen* zur Verfügung unter Arbeitgeberraum/ Rubrik Editions stellen. Von dem gearbeiteten Zeitraum Januar 2019 ab, wird er auch, für betroffenen Arbeitnehmer, den an der Quelle entnommenen Steuerbetrag abrechnen Aufgrund den von der Steuerverwaltung gegebenen Räte.
* Der TFE Center erwähnt ebenfalls auf der Beiträgeabrechnung den Betrag zu Dritten Einrichtungen von freiwillige Beiträge die nicht von ihm eingezogen werden (freiwillige Pension, freiwillige Vorsorge …)
Das nationale Center für ausländische Unternehmen erstellt weiterhin: